Pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) sind beliebter denn je. Zur Vorsicht ist dennoch geraten, denn wo eine Wirkung möglich ist, gibt es vielleicht auch unerwünschte Nebenwirkungen. Vor allem bei der Einnahme von z.B. Johanniskraut oder Gingko in Kombination mit Medikamenten können etlichen Studien zufolge unerwünschte Wechselwirkungen auftreten.
Aufgrund des individuellen Stoffwechsels jedes Menschen kann die Metabolisierung von Arzneistoffen von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein. Allgemeine Aussagen sind aus diesem Grund nicht möglich, dennoch bestätigen zahlreiche Studien gewisse Interaktionen.
Studienergebnisse bei Johanniskraut
Johanniskraut, dessen Extrakte in Form von pflanzlichen Arzneimitteln bei Depressionen verwendet werden, stellt die am umfassendsten untersuchte Arzneidroge dar. Eine Verallgemeinerung ist zwar aus oben genannten Gründen nicht möglich, jedoch ist Johanniskraut bei gleichzeitigem Gebrauch von Therapeutika mit folgenden Wirkstoffen kontraindiziert:
- Cyclosporin
- Tacrolimus (systemisch)
- Amprenavir
- Indinavir
- Irinotecan
Studien zu Ginkgo
Auch bei Ginkgoblättern, die in pflanzlichen Arzneimitteln eine therapeutische Option zur symptomatischen Behandlung von degenerativen dementiellen Erkrankungen darstellen, empfiehlt es sich, Präparate drei bis vier Tage vor Operationen abzusetzen. Bei krankhaft erhöhter Blutungsneigung ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Bei Patienten mit Epilepsie kann das Auftreten von Krämpfen durch Ginkgo begünstigt werden. Weiters ist eine gleichzeitige Verwendung mit Efavirenz nicht empfohlen. (Efavirenz ist ein chiraler Arzneistoff zur Behandlung von HIV-1-infizierten Patienten im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie.)
Vorsicht auch bei Nahrungsergänzungsmitteln
Im Gegensatz zu pflanzlichen Arzneimitteln (Phytopharmaka) werden Nahrungsergänzungsmittel (NEM) ohne jegliche Prüfungen auf den Markt gebracht. Krankheitsbezogene Aussagen dürfen daher nicht gemacht werden. Nur Warnhinweise, welche Tagesdosis nicht überschritten werden darf, und „Health Claims“ sind erlaubt. Ein Beispiel aus dem riesigen Nahrungsergänzungsmittelmarkt sind die zahlreichen Cranberrypräparate, die mit eindeutigen Claims für die Prävention oder Behandlung von unkomplizierten Harnwegsinfekten ausgelobt werden. Menschen mit Nieren- und Harnsteinen oder Patienten unter Warfarin-Therapie sollten aber auch diese Cranberryprodukte meiden.
Buchtipp: Stockley‘s Phytopharmaka Interaktionen – Wechselwirkungen pflanzlicher Arzneimittel
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart
ISBN 978-3-8047-3733-4
www.wissenschaftliche-verlagsgesellschaft.de